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   BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02   

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https://dejure.org/2003,10607
BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02 (https://dejure.org/2003,10607)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2003 - XI ZR 299/02 (https://dejure.org/2003,10607)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2003 - XI ZR 299/02 (https://dejure.org/2003,10607)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zum Umfang der Erstreckung einer Bürgschaft bei Vermögensübergang einer Sparkasse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Sparkasse; Zur Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf einen Betriebsmittelkredit und ein Tilgungsdarlehen

  • Judicialis

    AktG § 339 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 401

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 401 § 765; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Teilklage des Gläubigers gegen den Bürgen; Haftung des Bürgen für künftige Verbindlichkeiten des Hauptschuldners bei Verschmelzung des Gläubigers auf eine andere Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02
    Eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, WM 2002, 2344, 2347, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), haben die Beklagten nicht aufgezeigt.

    Rechtsfehler des Berufungsgerichts, die eine Wiederholung oder Nachahmung erwarten lassen und eine höchstrichterliche Leitentscheidung erfordern, haben die Beklagten nicht dargelegt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 1. Oktober 2002 aaO S. 2345).

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 107/79

    Bürgenhaftung bei Vereinigung von Sparkassen

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02
    Nach dem Urteil des VIII. Zivilsenats vom 21. Mai 1980 (BGHZ 77, 167, 170) erstreckt sich, sofern das Vermögen einer Sparkasse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Sparkasse übergeht, eine gegenüber der aufgenommenen Sparkasse eingegangene Bürgschaft auch auf Kredite, die von der die Geschäftsverbindung zum Hauptschuldner fortsetzenden Sparkasse gewährt werden.
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02
    a) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei einer Teilklage des Gläubigers gegen den Bürgen aus dem Urteil hervorgehen muß, welche Teile einer auf mehrere selbständige Forderungen bezogenen Bürgschaftsforderung Gegenstand des Urteils sind (BGHZ 124, 164, 166 f.).
  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02
    Das von den Beklagten angeführte Urteil des VII. Zivilsenats vom 28. November 1957 (BGHZ 26, 142 f.) betraf eine Einzelrechtsnachfolge, bei der die gegenüber der abtretenden Bank eingegangene Bürgschaft gemäß § 401 BGB auf das andere Kreditinstitut überging.
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00

    Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem

    Auszug aus BGH, 01.04.2003 - XI ZR 299/02
    Wie die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf derartige Hauptschulden zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen verteilt ist, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18. Dezember 2001 - XI ZR 360/00, WM 2002, 281, 282 m.w.Nachw.).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Abgesehen davon kommt es nach dem Wortlaut des § 173 BGB nicht auf die Kenntnis oder das Kennen müssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände, sondern allein auf die Kenntnis oder das Kennen müssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst an (BGH Urteil vom 03.06.2003 XI ZR 299/02).
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